02/2020 #GwGMeldV-Immobilien-Inkrafttreten
GwGMeldV-Immobilien – Geldwäschegesetzmeldepflichtsverordnung-Immobilien Inkrafttreten am 01.10.2020 – Änderungen beachten
ab 01.10.2020 tritt die GwGMeldV-Immobilien in Kraft und mit Ihr weitere Prüf- und Meldepflichten auf Seiten des Notars. Bitte beachten dass die Schulungsdokumentationen für die Mitarbeiter entsprechend erfolgen und angepasst werden. Bei der GwG-Prüfung ist insbesondere die 3-Jahresfrist im Rahmen eines Weiterverkaufs genauer zu prüfen (vgl. § 6 GwGMeldV-Immobilien Sie aber hierbei das Verbot zur Weitergabe entsprechender Informationen als Verpflichteter gem. § 47 GwG.
Die Geldwäschegesetzmeldepflichtsverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) können Sie hier nebst Begründung downloaden: → Zum Download