01/2021 #Bewältigung Liquidationsanfragen, Grunderwerbsteuersätze und Zuständigkeitsänderung FA Eberswalde

Liquidation von GmbH’s / Grunderwerbsteuersätze

Änderung Zuständigkeit Finanzamt Grunderwerbsteuer in Brandenburg (FA Eberswalde)

Liquidation

Im Rahmen der Corona-Pandemie werden die Notariate verstärkt mit Anmeldungen zur Liquidation konfrontiert, die Nachfrage wird noch zunehmen, daher ist eine zügige Abwicklungsweise gefragt. Rückfragen der Mandanten, welche Schritte zur Austragung eines Rechtsträgers erforderlich sind, wollen kurzfristig beantwortet werden.

Erste Antworten gibt eine Vorlage an die Beteiligten, die Im Modul Dokumente des Notariat All-in-Bereichs abgelegt ist. Das Datenblatt „GmbH-HRA Liquidation“ ergänzt das Anschreiben.

Grunderwerbsteuersätze

Zur Übersicht erhalten Sie hier die aktuellen Grunderwerbsteuersätze:

Bundesland Grunderwerbsteuersätze
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0%
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5%
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0%
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5%
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0%
Grunderwerbsteuer Hamburg 4,5%
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0%
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorp. 6,0%
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0%
Grunderwerbsteuer NRW 6,5%
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0%
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5%
Grunderwerbsteuer Sachsen 3,5%
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0%
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5%
Grunderwerbsteuer Thüringen 6,5%

Änderung Zuständigkeit

Bitte beachten Sie, dass im Bundesland Brandenburg das Finanzamt Eberswalde nur noch bis 28.02.2021 für grunderwerbsteuerliche Vorgänge zuständig ist. Die Zuständigkeit hat das Finanzamt Angermünde mit Wirkung zum 01.03.2021 übernommen:

Finanzamt Angermünde – Grunderwerbsteuerstelle -, Jahnstr. 49, 16278 Angermünde

Ihre Redaktion von NotarHub

Newsletter Nr. 1/2021 vom 09.02.2021

 

Ähnliche Beiträge